Japan

Änderungen bei der Einreise

Japan hat beschlossen, alle Ausländer (außer Touristen) zur Einreise ins Land zuzulassen (https://www.de.emb-japan.go.jp/itpr_de/konsular_InformationenCoronavirus051121.html).

Das aufnehmende Unternehmen in Japan sollte im Vorfeld eine Verpflichtungserklärung und einen Aktivitätsplan einreichen und die Genehmigung gemäß den nachstehenden Richtlinien und Formularen beantragen:

  • Offizielles Schema mit einer Zusammenfassung des derzeitigen Verfahrens
  • Für Beauftragte, deren CoE zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Juli 2021 ausgestellt wurde, ist keine erneute Beantragung des CoE erforderlich, da ihre Gültigkeit bis zum 31. Januar 2022 reicht.

Für die endgültige Erteilung des Visums müssen jedoch weiterhin die oben genannten neuen Verfahren eingehalten werden.