Geschäftsreisen aus der EU/EFTA in die UK

Mögliche Einreise ohne Visum, wenn:

Besuch für geschäftliche oder akademische Aktivitäten, aber keine Arbeit in UK

Wenn Sie für einzelne geschäftliche Anlässe oder aus akademischen Gründen unterwegs sind, können Sie als Besucher bis zu 6 Monaten in das Vereinigte Königreich einreisen. Sie können nur eine bestimmte geschäftliche oder akademische Tätigkeit ausüben, z.B. an Meetings oder Konferenzen teilnehmen.

Nicht erlaubt ist:

  • Die Ausübung von bezahlter oder unbezahlter Arbeit für eine britische Firma oder eine selbstständige Person
  • Die Absolvierung eines Praktikums
  • Direkt an die Öffentlichkeit verkaufen oder Waren und Dienstleistungen anbieten

Dokumente, die Sie bei der Einreise vorweisen müssen

Auch wenn kein Visum benötigt wird, können folgende Dokumente bei der Einreise angefragt werden:

Ein gültiger Reisepass oder Reisedokument muss vorgezeigt werden! Ihr Reisepass oder Reisedokument muss während des ganzen Aufenthalts gültig sein.

Zuzüglich können Sie zur Vorlage weiterer Dokumente aufgefordert werden, die folgende Aspekte nachweisen sollen:

  • Sie für die geplanten Aktivitäten berechtigt sind
  • eine Unterkunft für den Aufenthalt organisiert wurde
  • Sie nach dem Aufenthalt ausreisen werden
  • Sie in der Lage sind, sich selbst und Ihre Angehörigen zu versorgen (oder eine Person als Unterstützung vorhanden ist)

Wann benötigen Sie ein Visum?

Falls es sich um einen Arbeitseinsatz, einen Aufenthalt von mehr als 6 Monaten oder um einen kurzzeitigen Einsatz im Rahmen einer visapflichtigen Tätigkeit handelt ist oftmals ein Visum erforderlich.

Die gängigen Visakategorien für Arbeitseinsätze sind:

    • Intra Company Transfer (ICT) Visa (Entsendung)
    • Skilled Worker Visa (lokale Anstellung)

(Ehe-)Partner und Kinder können bei diesen Visakategorien über ein Dependant-Visum ebenfalls eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen.

Bei der Visabeantragung fungiert das aufnehmende UK Unternehmen als Sponsor, wofür es über eine Sponsor License verfügen muss. Die Sponsor License kann auf Antrag vom Home Office vergeben werden.

Die gängigen Visakategorien für Arbeitseinsätze sind:

    • Der Antrag wird zunächst online erfasst
    • Bei einem Konsulatstermin (alternativ bei einem Visa Center) werden dann die Originalunterlagen eingereicht und die biometrischen Daten erfasst.
    • Wird der Antrag genehmigt, erhält der Antragsteller ein Einreisevisum mit einer Gültigkeit von 30 Tagen.
    • Nach der Einreise mit dem Einreisevisum wird vor Ort in UK eine Biometric Residence Permit (BRP) Card im Kreditkartenformat ausgestellt, die für die weitere Aufenthaltsdauer als Nachweis der Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung gilt.

Know-How für Reisen und Aufenthalte A1 Dokumentation ab dem 01. Januar 2021

Die oben genannten Änderungen, die durch das Protokoll zum EU-UC TCA eingeführt wurden, bringen wesentliche Änderungen im Vergleich zur bisherigen grenzüberschreitenden Arbeitnehmerentsendung in Großbritannien mit sich.

    • Entsendungen sind für maximal 24 Monate möglich
    • Es besteht keine Möglichkeit, Freistellungsvereinbarungen abzuschließen
    • Die Koordination von Familienleistungen (Kinder- und Elterngeld) ist ausdrücklich ausgeschlossen
    • Die Pflegeversicherung wird nicht in den sachlichen Anwendungsbereich einbezogen

Flexibilität

Oft besteht ein – verständliches und berechtigtes – Interesse, auch bei langfristigen Einsätzen, im ursprünglichen Sicherungssystem zu verbleiben.

In Zukunft wird es noch wichtiger werden berufsbedingte Aufenthalte in Großbritannien zu planen. Bei einer Abweichung von der inländischen Rentenversicherungspflicht müssen freiwillige Rentenversicherungsbeiträge berücksichtigt werden.

Ohne angemessenen Ausgleich droht eine Kürzung des Rentenniveaus.

Für Personen, die vor dem 31. Dezember 2020 in das Vereinigte Königreich oder nach Deutschland entsandt werden, gelten laut DVKA weiterhin die Bestimmungen der EU-Verordnung EG 883/2004 bis zum Ende des Aufenthaltes. Voraussetzung ist ein ununterbrochener Einsatz und eine maximale Dauer von 24 Monaten. Der Aufenthalt wird durch die Bescheinigung A1 nachgewiesen.

Quellen: Gov.uk Visa Check, Stand März 2021